Transparenzregelungen für die Einkünfte der Abgeordneten sind wichtig, damit sich jeder ein Urteil darüber bilden kann, ob Abgeordnete möglicherweise von Dritten finanziell abhängig sind und erkennbar ist, wo Interessenverflechtungen bestehen. Wichtig ist die Unabhängigkeit eines/einer Abgeordneten; eine Nebentätigkeit ist dabei kein Widerspruch. Es schadet der parlamentarischen Tätigkeit nicht, wenn Abgeordnete den Kontakt zum Wirtschafts- und Berufsleben behalten.
Nicht vergessen werden darf bei der Diskussion um die Nebentätigkeiten: Es war die SPD, die gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner 2005 erstmals dafür gesorgt hat, dass die Abgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Öffentlichkeit bekannt machen müssen. CDU, CSU und FDP wollten damals keine Veröffentlichungspflicht und stimmten dagegen. Dank dieser damaligen Initiative müssen alle Abgeordneten jetzt ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten veröffentlichen, und zwar in pauschalierter Form in drei Stufen.
Die SPD-Fraktion hatte weitere Anläufe unternommen, die Regeln zu präzisieren, doch bis heute gibt es keine Einigung mit Union und FDP.
Frank-Walter Steinmeier, Fraktionsvorsitzender der SPD im Deutschen Bundestag, sagt: „Zuerst spuckten die Generalsekretäre große Töne, Peer Steinbrück müsse alle Einkünfte aus seinen Reden offen legen, dann aber fiel auf, dass Union und FDP schon die Verschärfung der Transparenzregeln durch Rot-Grün, die heute gelten, 2005 abgelehnt hatten. Noch 2010 hat sich Schwarz-Gelb unserem Vorstoß widersetzt, die über 7.000 Euro hinausgehenden Nebeneinkünfte genauer erkennbar zu machen. Die Scheinheiligen von Schwarz-Gelb werden wir uns jetzt zur Brust nehmen.“
Die Koalition misst mit zweierlei Maß: Sie fordert von Peer Steinbrück vollständige Transparenz, die sie selbst nicht zu geben bereit ist. Peer Steinbrück hat die Koalitionäre jetzt beim Wort genommen und lädt sie zu einer fraktionsübergreifenden Initiative zu mehr Transparenz im Deutschen Bundestag ein.
Die Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion:
- Wir wollen, dass die Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent nicht nur dem Bundestagspräsidenten gemeldet, sondern von diesem auch veröffentlicht werden müssen.
- Die Transparenzregeln dürfen nicht umgangen werden. Eine Untergrenze von 10.000 Euro im Jahr ist nur dann akzeptabel, wenn alle Einkünfte – auch die die unter 10.000 Euro liegen – angezeigt und veröffentlicht werden müssen, sobald die Einkünfte diese Summe im Jahr übersteigen.
- Schutzwürdige Interessen Dritter bleiben gewahrt. Soweit gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten bestehen, muss der Abgeordnete über den Vertragspartner keine Angaben machen. Rechtsanwälte müssen daher Einzelheiten aus ihrem Mandatenverhältnis nicht offen legen.
- Transparenzregeln müssen besser als bislang durchgesetzt werden. Dazu müssen die Sanktionen spürbar verschärft werden. Werden Nebentätigkeiten verschwiegen, sollte die Höhe der Einkünfte aus diesen Tätigkeiten von den Diäten unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen abgezogen werden.
- Es bedarf eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag, in dem Lobbyisten ihre Finanzierung offen legen müssen.
- Die SPD wird in der nächsten Wahlperiode das Informationsfreiheitsgesetz modernisieren und die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gesetzlich erweitern.
- Abgeordnetenbestechung muss unter Strafe gestellt werden. Bisher ist nur der Stimmenkauf strafbar, nicht aber die Bestechung des Abgeordneten.
- Die SPD-Fraktion will eine Höchstgrenze für Parteispenden von 100.000 Euro pro Spender im Jahr.