„Aufgrund meines Selbstverständnisses als Parlamentarierin ist es für mich und für die SPD-Bundestagsfraktion eine Selbstverständlichkeit, dass die Minderheitenrechte der Opposition während der Großen Koalition gewahrt werden. Das haben wir im Koalitionsvertrag auch so festgeschrieben.

Wir haben gegenüber den Oppositionsfraktionen deutlich gemacht, dass wir ihnen die Möglichkeit einräumen werden, Untersuchungsausschüsse, Anhörungen sowie Sondersitzungen zu beantragen. Das „Ob“ ist also geklärt, es geht jetzt nur noch um die Frage, wie wir es gestalten. Dazu wird der Bundestagspräsident zeitnah einen Vorschlag machen, mit dem wir uns beschäftigen werden.

Diese Fragen vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu wollen, wie es die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN angekündigt hat, ist daher überflüssig.“