Schwarz-Gelb nahm bei der Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Rechtsunsicherheit bewusst in Kauf. Dadurch drohen jetzt die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsentscheidungen und nachfolgende Gerichtsverfahren. Das belegt ein Rechtsgutachten der Marburger Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Monika Böhm, im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion.

Der zum 1. Mai 2013 per Organisationserlass erfolgte Verwaltungsumbau weist demnach erhebliche Mängel auf. Das Rechtsgutachten bestätige die von der SPD-Bundestagsfraktion seit Langem vertretene Einschätzung, dass für eine rechtsfeste Umsetzung der Reform ein Gesetz erforderlich sei, um die Kompetenzen in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an die neue Verwaltungsstruktur anzupassen, sagte Uwe Beckmeyer, Maritimer Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion. Das betrifft insbesondere die Übertragung der Aufgaben und Zuständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen auf die neue „Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt“.

Doch eine Neuorganisation auf gesetzlicher Grundlage hat die Bundesregierung bewusst unterlassen und beim Verwaltungsumbau Bundestag und Bundesrat umgangen. Einen im Dezember 2012 vorgelegten Gesetzentwurf hat sie nach scharfer Kritik von Ländern und Verbänden zurückgezogen. Das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten zeige, dass dieses Verfahren zu massiver Rechtsunsicherheit insbesondere in den Bereichen führt, in denen das Verhältnis der Behörden zu Bürgerinnen und Bürgern berührt sei, erklärte Gustav Herzog, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Beispielsweise bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren, aber auch bei Abgabenbescheiden sowie bei Angelegenheiten der WSV-Beschäftigten. Es birgt zudem erhebliche Risiken für die Arbeitsabläufe der WSV und gefährdet den gesamten Verkehrsträger Bundeswasserstraßen. Dabei zeigt das aktuelle Hochwasser in weiten Teilen Deutschlands, wie notwendig wir eine handlungs- und einsatzfähige WSV in der Fläche brauchen.

Nach einem Regierungswechsel wird die SPD-Bundestagsfraktion zügig ein mit Ländern und Beschäftigten abgestimmtes Gesetz vorlegen, um die (durch das schwarz-gelbe Regierungshandeln entstandene) Regelungslücke zu schließen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Wirtschaft und Bundesländer zu schaffen.