Zur 2./.3 Lesung der Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes am 2. Dezember 2011 hat die SPD einen Entschließungsantrag mit einer Reihe von Verbesserungsvorschläge ins Parlament eingebracht.

Verbraucher benötigen kompakte und verständliche Informationen

Ohne gute Informationen können Verbraucherinnen und Verbraucher nicht selbstbestimmt handeln und durch ihre Nachfrage den Markt mitgestalten. Sie müssen sich gut orientieren können und benötigen Entscheidungshilfen. Der Zugang zu marktrelevanten Informationen ist ein wichtiger Baustein der sozialen Marktwirtschaft. Verbraucher und Verbraucherinnen wollen kompakte Informationen, die sie auch verstehen, wenn sie vor einer Kaufentscheidung stehen. Sie wollen leicht und verlässlich erkennen können, was in und hinter den Angeboten am Markt steckt.

Typisch Schwarz-Gelb: Interessen von Lobbyisten zählen mehr als die Verbraucher

Die Chance für eine bessere Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat Schwarz-Gelb nicht genutzt und sich anstatt dessen von den Lobbyinteressen der Hersteller einlullen lassen. Auf die Fragen, welche Informationen Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen, um gute Entscheidungen treffen zu können und in welcher Form und wann sie zur Verfügung stehen müssen, hat Schwarz-Gelb keine Antworten. Eine Reihe von Fortschritten, die im Referentenentwurf noch enthalten waren, wurde im Gesetzgebungsverfahren durch das Handeln eifriger Lobbyisten gestrichen.

Rede des stellv. Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kelber MdB

 

 

Schwarz-Gelb schützt Unternehmen anstatt die Verbraucher

Im Detail gibt es durch die Novellierung des Verbraucherschutzgesetzes zwar ein paar Verbesserungen, aber in entscheidenden Bereichen ändert sich nichts oder aber der Zugang zu Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Journalisten und Nichtregierungsorganisationen wird sogar durch neue Kostenregelungen erschwert. Zu einer Kennzeichnung von Restaurants, die sich nicht an Hygienevorschriften halten, z. B. durch die vom Berliner Bezirk Pankow eingeführten Smiley-Aufkleber, hat sich die Verbraucherministerin nicht durchringen können. Eine Auskunftspflicht von Unternehmen gegenüber Verbrauchern hat die Lobby erfolgreich verhindert. Die Informationspflicht von Behörden gegenüber der Öffentlichkeit wurde deutlich eingeschränkt, so dass Ross und Reiter nur genannt werden dürfen, wenn ein erheblicher Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, ein Verstoß wiederholt begangen wurde oder ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Darüber hat Aigner das Verbraucherinformationsgesetz nicht auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet.

Rede der stellv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Elvira Dobrinski-Weiß

 

SPD will mehr Transparenz für Verbraucher schaffen

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Entschließungsantrag von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für Verbraucherinformation und sicher zu stellen, dass Informationspflichten auf ihre Verständlichkeit, Nützlichkeit und Praktikabilität getestet werden.

Das Verbraucherinformationsgesetz, das bislang nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie z. B. Zahnbürsten gilt, soll künftig alle Produkte, Erzeugnisse und Dienstleistungen umfassen. Behörden sollen künftig verpflichtet werden, Untersuchungen von Produkten oder Dienstleistungen von sich aus leicht zugänglich zu veröffentlichen. Dazu gehört, dass die Bevölkerung auch bei Gesundheitsrisiken und Täuschungen informiert wird. Ein „Restaurant-Barometer” soll im Eingangsbereich von Restaurants gut sichtbar über die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle informieren. Alle Hürden, die Schwarz-Gelb aufgebaut hat, um den Zugang zu Behördeninformationen zu erschweren, sollen zurück genommen werden. Akteneinsicht soll kostengünstig und in angemessener Frist gewährleistet werden. Informationen über Rechtsverstöße sollen kostenfrei bleiben. So sollen auch Journalisten und Verbraucherverbände einen guten Zugang zu Informationen erhalten, denn als Multiplikatoren können sie diese verständlich aufbereiten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stellen. Auch Unternehmen sollen verpflichtet werden, gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu informieren, z. B. über beworbene angebliche Produktvorteile.

Bereits im Juni hatten die Sozialdemokraten ihren Antrag „Verbraucherinformationsgesetz zügig reformieren“ in den Bundestag eingebracht. Darin hatten die Sozialdemokraten konkrete Anforderungen an eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes formuliert.