Wir überbrücken die Durststrecke.

  • Mit der Corona-Soforthilfe für Soloselbständige, kleine Unternehmen und Freiberufler*innen konnten finanzielle Engpässe überbrückt werden: Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten konnten so weiter bedient werden. Mit einem Volumen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro wird das Programm mit der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen fortgesetzt, wenn diese ihren Geschäftsbetrieb pandemiebedingt ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Wir nehmen die Sorgen der Kreativen sowie der Kultur- und Medienschaffenden in dieser Krisenzeit ernst.

  • Insgesamt 250 Millionen Euro stehen für Kultureinrichtungen zur Verfügung, die überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden (Museen, Theater, Kinos, Gedenkstätten). Sie erhalten Hilfen für die Wiedereröffnung unter Pandemiebedingungen und für die Umsetzung von Hygienekonzepten und Abstandsregeln (z.B. Online-Ticketing, Belüftungssysteme, Anpassung der Besucherführung).
  • Regelmäßig durch den Bund geförderte Kultureinrichtungen und -projekte erhalten Hilfen für Deckungslücken, wenn alle anderen Möglichkeiten (insbesondere Kurzarbeit) bereits ausgeschöpft sind. Dafür stellt der Bund 100 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Mit 480 Millionen Euro unterstützen wir jene, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind und komplette Einnahmeausfälle erdulden mussten. Für die Sparten Musik, Theater/Tanz, Kino/Film und weitere Bereiche (z.B. Galerien, Kunstverlage) werden spezielle Programme aufgesetzt. Gedeckt werden sollen auch die Kosten für dringend benötigtes Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann.
  • Für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Wege bei der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich sollen alternative, auch digitale Angebote mit insgesamt 150 Millionen Euro gefördert werden.
  • Insgesamt 20 Millionen Euro Hilfen sind für private Hörfunkveranstalter vorgesehen, die durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen sind.

Wir sichern die Liquidität der Kultur- und Konzertveranstalter.

  • Für den Veranstaltungsbereich wurde mit der sogenannten Gutscheinlösung die Liquidität vieler Kultur- und Konzertveranstalter gesichert. Die Eintrittspreise bereits verkaufter Tickets müssen nicht sofort zurückerstattet werden. Stattdessen kann ein Gutschein für einen Nachholtermin oder eine alternative Veranstaltung ausgehändigt werden.

Wir erleichtern den Zugang zur Grundsicherung.

  • Um den Lebensunterhalt von freiberuflich Tätigen, Soloselbständigen sowie Künstler*innen zu sichern, haben wir mit dem Sozialschutzpaket den Zugang zur Grundsicherung erheblich erleichtert. Für Anträge, die zwischen dem 1. März und dem 30. September 2020 bewilligt werden, gelten veränderte Kriterien. Die tatsächlichen Wohnungskosten werden voll übernommen und nur erhebliches Vermögen wird berücksichtigt. Bei schwankenden Einnahmen oder noch nicht bezifferbaren Einnahmen/Verlusten werden die Anträge vorläufig bewilligt und Leistungen ausgezahlt.

Wir unterstützen unbürokratisch Kultur- und Medienschaffende.

  • Durch die Übernahme von Wohn- und Nebenkosten, den Kinderbonus, die Zahlung eines Notfall-Kinderzuschlags und die ausbleibende Vermögensverrechnung werden die Kultur- und Medienschaffenden in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt, wenn sie in einer Notlage sind – und das unbürokratisch.