Wir würdigen die Lebensleitung: mit der Grundrente.
- Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt: Insgesamt 1,3 Millionen Menschen werden ab 1. Januar 2021 einen spürbaren Aufschlag auf ihre Rente bekommen – unter ihnen vor allem Frauen. Viele von ihnen haben neben ihrer Arbeit die Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt. Damit bekommen die Menschen endlich Gewissheit: Dass sie nämlich von ihren langjährigen Beitragszahlungen am Ende des Erwerbslebens auch etwas haben – und nicht im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das verstehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unter Gerechtigkeit.
- Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdientes aller Erwerbstätigen hatte.
- Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Umständen ab, nämlich von den sog. Entgeltpunkten, die jemand während seines Versicherungslebens erworben hat.
- Die SPD-Fraktion hat Wert daraufgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Es erfolgt lediglich eine einfache Einkommensprüfung, die von der Rentenkasse und der Finanzverwaltung durchgeführt wird.
- Zusätzliche Einkommen, etwa aus Mieteinnahmen oder Erträgen aus privater Vorsorge, werden nur oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet: Bei Alleinstehenden liegt der Freibetrag bei 1.250 Euro, bei Paaren bei 1.950 Euro. Es handelt sich hierbei um das zu versteuernde Einkommen, das vom Finanzamt festgestellt wird.
- Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt.
Im Juli 2020 steigen die Renten.
- Ab 1. Juli 2020 haben die Ruheständler*innen monatlich mehr Geld auf ihrem Konto. In Ostdeutschland steigen die Renten um 4,2 Prozent, im Westen um 3,45 Prozent.
- Die sogenannte Standardrente (45 Beitragsjahre bei durchschnittlichem Einkommen) steigt damit zum 1. Juli auf 1.538,55 Euro in Westdeutschland (plus 51,37 Euro) und 1.495,35 Euro im Osten der Republik (plus 60,30 Euro).
Wir entlasten Rentnerinnen und Rentner bei den Lebenshaltungskosten.
- Rentner*innen geben in der Regel einen Großteil ihres Einkommens für den Lebensunterhalt aus. Die Absenkung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass sie entlastet werden: Von Juli bis Ende Dezember gilt ein regulärer Satz von 16 (statt 19) Prozent und ein ermäßigter Satz von 5 (statt 7) Prozent. Auch die Absenkung der EEG-Umlage 2021 und 2022 sorgt für mehr Geld im Portemonnaie.
Wir sorgen für ein gutes Leben vor Ort – auch im Alter.
- Die wichtigste Stellschraube in der akuten Bekämpfung der Krise, aber auch für Investitionen in die Zukunft sind die Städte und Gemeinden. Um den Menschen gute Lebensbedingungen vor Ort zu bieten, müssen die Kommunen aber auch finanziell handlungsfähig sein. Mit unserem kommunalen Solidarpakt 2020 können die Städte und Gemeinden in die Zukunft investieren - in Sportvereine, in Schwimmbäder und Bibliotheken, in gepflegte Grünanlagen, in den Öffentlichen Personennahverkehr. Auch die Kommunen leiden unter der derzeitigen Corona-Krise: Die teils drastischen Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr gleichen Bund und Länder deshalb vollständig aus.
- Der Bund wird außerdem künftig 74 Prozent der Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II übernehmen – und zwar dauerhaft. Diese Kosten belasten Kommunen gerade in Ballungsgebieten. Die dauerhafte Entlastung gerade für finanzschwache Kommunen ist mit vier Milliarden Euro pro Jahr spürbar - und verschafft den Kommunen wieder Spielraum, um zu investieren.