Reden
Das Gesetz muss eine klare Botschaft für alle haben: Nein muss wirklich nein heißen!
Es gibt gegenwärtig Handlungen, die nicht vom Sexualstrafrecht erfasst werden, obwohl sie die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen und strafwürdig sind. Zukünftig soll sich daher strafbar machen, wer die Widerstandsunfähigkeit des Opfers ausnutzt, wer überraschend sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder wer den Umstand ausnutzt, dass das Opfer ein empfindliches Übel befürchtet. Es wird Zeit, dass wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eindeutig und unmissverständlich schützen, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion CaroRede zum Haushalt des Bundesjustizministeriums
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