Reden
Breiter Strauß an behindertenpolitischen Maßnahmen
Teilhabegesetz ist wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Das Bundesteilhabegesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken - die SPD will über weitere Verbesserungen beraten
Der Entwurf für ein Teilhabegesetz bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken.Behindertengleichstellungsgesetz für mehr Barrierefreiheit im Bund
Diee Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) treibt den Abbau von Barrieren in der Bundesverwaltung weiter voran.Auf dem Weg zum Inklusiven Arbeitsmarkt
Die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts, an dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Berufswünsche selbstbestimmt verwirklichen können. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich darum dafür ein, die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe weiter vorangebracht
Mit dem neuen BGG wird die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt und die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter vorangebracht.Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe auf allen Ebenen
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Daueraufgabe aller Ebenen. Unsere Gesellschaft muss eine inklusive Gesellschaft werden.
Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen
Integrationsbetriebe sind Leuchttürme der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Wirtschaftsunternehmen mit einem klaren sozialen Auftrag stellen sie eine wichtige Ergänzung zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dar. Darum wollen wir die Integrationsbetriebe in ihrem Engagement für einen inklusiven Arbeitsmarkt weiter unterstützen. Hierfür sollen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen
Kinder und Jugendliche, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder aber in stationären psychiatrischen Einrichtungen Missbrauch erlebt haben, wurden bisher nicht in den Blick genommen. Auch für diesen Personenkreis muss ein Entschädigungsfonds auf den Weg gebracht werden.
Arbeit für Menschen mit Behinderungen
Der inklusive Arbeitsmarkt ist ein Ziel, das wir nicht nur im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklichen müssen, sondern auch deshalb, weil eine humane Gesellschaft eine inklusive ist.