Reden
Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht
Eine Verbesserung der rechtlichen Situation ist weiterhin dringend nötig. Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. Dafür steht die SPD.Gute Familienpolitik unterstützt anstatt vorzuschreiben
Gute Familienpolitik passt sich an die Lebensentwürfe der Menschen an. Die AfD propagiert mit ihren Anträgen eine ideologisierte und rassistische Bevölkerungspolitik. Gute Familien- und Frauenpolitik jedoch unterstützt Frauen und Männer in ihrer individuellen Lebensplanung mit verschiedensten Hilfs- und Beratungsangeboten.Wir sagen Gewalt gegen Frauen den Kampf an
Kein Mensch in unserem Land darf Opfer von Hass und Gewalt werden - in welcher Form auch immer.Gewalt ist kein Privatproblem, sondern geht uns alle an
Die Bundesregierung bringt diese Legislaturperiode vieles auf den Weg, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Insbesondere die Einsetzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen, das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" sowie die bundesweite Öffentlichkeitskampagne "Stärker als Gewalt" sind zentrale Bausteine. Frauen müssen gestärkt werden damit sie sich trauen, Gewalt anzuzeigen, sich Hilfe zu holen und die Gewaltspirale zu durchbrechen.Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist Deutschland verpflichtet das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen entschieden anzugehen. Sie verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Prävention, zur Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Die Bundesregierung hat schon viele Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt unternommen, es bleibt aber weiterhin viel zu tun, damit Frauen ihr Schweigen brechen.Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen
Ärztinnen und Ärzte müssen sachlich und offen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen – und ungewollt schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich zu erkundigen.Schweigen brechen: Frauen vor Gewalt schützen
Durch die Ratifizierung der sog. Istanbul-Konvention verstärkt Deutschland seinen Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Es kommt nun darauf an, die Konvention mit Leben zu füllen.Balance zwischen Schutz und Selbstbestimmung
Das alte Mutterschutzgesetz geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahre 1952 zurück. Es war deshalb dringend notwendig, das Gesetz an die moderne Arbeitswelt und heutige familienpolitische Realität anzupassen. Ziel ist es, eine Balance zu finden zwischen dem Gesundheitsschutz und den individuellen Wünschen der Frau, ihrem Beruf auch in der Schwangerschaft und Stillzeit nachzugehen. Mit der Reform wird der Mutterschutz außerdem deutlich ausgeweitet. Mehr Schutz gibt es auch für Frauen, die Kinder mit Behinderungen zur Welt bringen oder eine Fehlgeburt erleiden.Mehr Schutz für mehr Frauen und ihre Neugeborenen
In ihrer Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts begrüßt Gülistan Yüksel, dass das neue modernere Mutterschutzgesetz sowohl die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass der Schutz der werdenden Mutter und des (ungeborenen) Lebens Priorität haben. Die überfällige Reform des Mutterschutzgesetzes von 1952 passt das Recht an unsere moderne Lebenswelt an und stärkt die Teilhabe von Frauen am Arbeitsplatz.Seiten
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