Das UWG dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG beruht in großen Teilen auf europarechtlichen Vorgaben.