Swen Schulz (Spandau) (SPD):
Mit großer Freude feiern wir in diesem Jahr das 40-jährige Bestehen des BAföG. Das BAföG – es ist und bleibt eine große Erfolgsgeschichte. 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt eingeführt, ermöglicht dieses Gesetz, dass sich Millionen von Menschen ein Studium leisten konnten und bis heute können. Auch Bundesministerin Schavan hat zu den Feierlichkeiten öffentlich bekundet, dass für sie das BAföG eine für das Studium ermutigende Rolle gespielt hat. Das Entscheidende für den Erfolg ist dabei der Rechtsanspruch. Alle, die finanzielle Hilfe benötigen, können sich darauf verlassen, dass sie etwas erhalten, und ausrechnen, was sie erhalten. So konnte 40 Jahre lang erfolgreich Gerechtigkeit in der Studienförderung organisiert werden. Und damit das so bleibt, muss das BAföG ständig weiterentwickelt und aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Nun könnte man meinen, die Regierungskoalition hätte dies erkannt. Dann schaut man aber auf dieses 24. BAföG-Novellierungsgesetz und findet nichts weiter als das formell Gebotene. Lediglich die Teilerlassregelung, die das Bundesverfassungsgericht teilweise als
verfassungswidrig erklärt hat, wird korrigiert. Sonst nichts, sonst bleibt alles beim Alten. Das also ist das Geschenk der Koalition zum 40. Geburtstag. Da erlebt die Geburtstagsfeier eher verzogene Gesichter. Sie haben sich bei der Auswahl des Geschenkes augenscheinlich nicht wirklich Mühe gegeben. Das Ergebnis ist eine bunte Geschenkverpackung mit leerem Inhalt.
CDU/CSU und FDP wissen selber, dass – wenn man schon eine Änderung des Gesetzes durchführt – noch einige bekannte Problemstellen des BAföG-Gesetzes zusätzlich hätten aufgegriffen werden können. Politik heißt nicht nur verwalten, Politik heißt auch gestalten. Nicht nur wir als Oppositionspartei, auch die Sachverständigen und Experten haben im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass die 23. BAföG-Novelle nicht ausreichend ist und das Ziel, mehr betroffenen Menschen ein Studium zu ermöglichen, nicht zufriedenstellend erreicht wird. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung des BAföG-Gesetzes ist durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unweigerlich notwendig, ohne Frage. Von einer Regierungskoalition hätte ich – und vor allem Hunderttausende Studierende ebenso – nach aller Kritik und konstruktiven Vorschlägen aber deutlich mehr erwartetet. Was die Koalition stattdessen tagtäglich in der Hochschulpolitik treibt, bleibt ein Marathon der Ankündigungen, bei dem aber anschließend die Ziellinie nie erreicht wird und Chancen vertan werden.
Bei allen Erfolgen des BAföG: Noch immer hindern finanzielle Gründe Menschen daran, ein Studium aufzunehmen. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion sind uns dessen klar; denn wir verstehen Bildung als ein Menschenrecht, und nicht als Privileg. Wir haben das bereits im vergangenen Jahr mit einem umfassenden Antrag deutlich gemacht. Wir wollen, dass für jeden Einzelnen und jede Einzelne der bestmögliche Bildungsabschluss möglich ist, unabhängig von den finanziellen Voraussetzungen der Eltern. Was uns dagegen als 24. BAföG-Novellierung angeboten wird, ist schlicht lustlos und unzureichend. Dabei liegen die Handlungsfelder offensichtlich auf der Hand. Einerseits sind wir an der Hochschule heute mit unterschiedlichsten Bildungsbiografien konfrontiert. Der geradlinige Weg vom Abitur zum Studium zum Abschluss ist nicht mehr selbstverständlich. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch Studierende mit Kind, Studierende, die Angehörige pflegen, Teilzeitstudierende oder Studierende mit berufsbegleitendem Studium.
Zudem haben wir mit Bachelor und Master nun zwei mögliche Studienphasen etabliert, in denen sowohl ein konsekutiver Übergang als auch zeitversetztes Masterstudium möglich sind. Daraus entstehen neue Lücken während des Studiums als auch neue Varianten. Das bisherige BAföG aber gibt auf diese veränderten Rahmenbedingungen keine ausreichende Antwort. Wo sind in dieser BAföG-Novelle Anpassungen an Teilzeitstudierende? Wo sind die Anpassungen an das neue gestufte Studiensystem? Wo ist das BAföG, das genauso flexibel einsetzbar ist, wie Sie es von den Studierenden erwarten? Nichts davon findet sich in diesem Gesetz.
Auch für individuellen oder zeitlich begrenzten finanziellen Bedarf haben Sie, liebe Regierungskoalition, keine Antworten im BAföG-Gesetz. Noch immer fallen etliche Studierende durch das BAföG-Netz, da das Einkommen ihrer Eltern nicht groß ist, aber knapp an der Grenze liegt. Dieses sogenannte Mittelstandsloch führt dazu, dass diese entweder gar keine oder nur eine geringere Finanzierung erhalten. Wer sich zudem während des Studiums ehrenamtlich betätigt oder sich für Auslandssemester entschieden hat, kommt beim Studienabschluss schnell in finanzielle Nöte, da dann oftmals auch die Erwerbsarbeit zurückgefahren werden muss. Was haben Sie diesen Studierenden zu bieten?
Wir haben auf diese akuten Probleme reagiert und bereits im letzten Jahr Antworten präsentiert. Wir schlagen eine weitere Erhöhung der Freibeträge um 7 Prozent und der Förderbeträge um 1 Prozent sowie eine zweite Einkommensgrenze mit einem Nullzinsdarlehen vor. Damit wollen wir die Lücke weiter schließen und eine flexiblere Förderung in breite Bevölkerungsschichten hinein eröffnen. Wir wollen auf die neuen Herausforderungen der neuen Studienstruktur reagieren und das BAföG den neuen Rahmenbedingungen anpassen. Dazu zählen Änderungen für ein flexibleres BAföG, das die Vielfalt individueller Bildungsbiografien stärker berücksichtigt.
Um Studierende in der Studienabschlussphase nicht in akute Geldnöte und somit zwangsweise in Kreditprogramme zu drängen, wollen wir die Förderhöchstdauer
auf bis zu zwei Semester über der Regelstudienzeit anheben. Auch für die Pflege von Angehörigen wollen wir eine Verlängerung der Bezugsdauer ermöglichen. Dazu zählt auch die Anerkennung einer Schwangerschaft sowie die Erziehung von Kindern künftig bis zum 14. Lebensjahr statt wie bisher bis zum 10. Lebensjahr. Das alles nennt man Flexibilisierung und Familienfreundlichkeit des BAföG. Was hat die Koalition diesen Menschen anzubieten?
Jetzt wäre auch für Sie die Gelegenheit gewesen, Versäumnisse aus dem letzten Jahr gutzumachen. Es war Zeit genug, um über unsere konstruktiven Vorschläge nachzudenken, auch über die Verbesserungsvorschläge der Sachverständigen und Experten. Von der Koalition aber kommt leider nichts. Sie schweigt sich in ihrem Gesetzentwurf zu diesen Themen aus und lässt damit die Betroffenen erneut im Stich.
Ich lade herzlich dazu ein, alle damals diskutierten Vorschläge noch einmal intensiv durchzugehen. Da stehen zahlreiche weitere Vorschläge drin, die auch dieser „Novelle“ gut zugestanden hätten.
Wir dagegen wollen kurz- und mittelfristige Verbesserungen, die den jetzigen Studierenden und Studieninteressierten eine starke und flexible BAföG-Förderung anbietet und auf individuelle Bildungswege und Herausforderungen während des Studiums adäquat eingeht. Damit machen wir das BAföG weiter zukunftsfest. Wer jedoch Zukunft gestalten will – und das sollte eigentlich auch der Wunsch der Regierungskoalition sein –, der darf an diesem Punkt nicht verharren. Wir machen uns deshalb bereits heute Gedanken darüber, wie das BAföG zukünftig als flexibles und angepasstes Finanzierungsmodell unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenswegen Rechnung tragen, neue gesellschaftliche und berufliche Herausforderungen angemessen berücksichtigen und durch mutige Schritte eines sozialen und gerechten Bildungsfinanzierungssystems dem drohenden Fachkräftemangel und den gestiegenen Bildungsanforderungen unserer Gesellschaft erfolgreich begegnen kann.
Die Regierungskoalition hat weder Antworten auf die heutigen Probleme und Herausforderungen noch den nötigen Weitblick für die Fragen der Zukunft. Stattdessen klammert sie sich weiterhin an ihr Nationales Stipendienprogramm, das bislang als gescheitert angesehen werden kann, und nutzt das BAföG nur noch als Alibiveranstaltung. Dieser Entwurf zum 24. BAföG-Änderungsgesetz ist der beste Beweis dafür. Aber es ist ja nicht zu spät. Wir machen der Koalition einen konstruktiven Vorschlag: Wir klammern bei dieser Novelle alle politisch besonders kontroversen Themen aus und konzentrieren uns auf die wichtigsten organisatorisch-technischen Fragen. Dazu gehört ganz sicher der BAföG-Bezug beim Übergang vom Bachelor in den Master, aber auch die Frage des Umganges mit Studierenden mit Kindern und mit pflegebedürftigen Angehörigen. Darüber hinaus gibt es einige Punkte hinsichtlich der Vereinfachung der Verfahren. Wenn wir uns zusammensetzen, finden wir sicher gemeinsam einige Punkte, die wir im Interesse der Studierenden verbessern können. Ich setze darauf, dass die Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und FDP bei den Beratungen dieses Gesetzes offen für eine solche Debatte sind und nicht nur einfach den Gesetzentwurf durchwinken.