Nachhaltige Entwicklung betrifft die ökonomische, soziale wie ökologische Entwicklung gleichermaßen. Deshalb bedarf es eines fachübergreifend arbeitenden Gremiums, um dem Anspruch des komplexen Themas gerecht zu werden und innovativ zukunftsweisende Politik zu gestalten. Dazu hat der Bundestag am 20. Februar 2014 den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen zur Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (Drs. 18/559) für die 18. Legislaturperiode beschlossen.
Video der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB
Nachhaltigkeitspolitik reicht weit über den üblichen Horizont von Legislaturperioden hinaus und erfordert deshalb eine weitreichend am Konsens orientierte Arbeitsweise. Auf Initiative des PBE hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung ergänzt. Der PBNE begleitet diese parlamentarisch und berichtete dem Deutschen Bundestag in der 17. Wahlperiode über die ersten Erfahrungen. Ziel sollte es sein, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sukzessive die Nachhaltigkeitsprüfung fortentwickelt und die Kompetenzen des PBNE entsprechend angepasst werden.
Video der Rede von Carsten Träger MdB
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung führt den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.