„Der Vorstellung der Opposition konnten wir weder den Inhalt der Klage noch eine strukturierte Beschreibung der rechtlichen Erwägungen entnehmen. Die Klageschrift selbst wurde weder uns noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Zudem wurde auch angekündigt, die Klageschrift weiter unter Verschluss zu halten. Transparenz sieht anders aus.

Die Opposition konnte sich offenkundig noch nicht einmal entscheiden, wen sie wie verklagt. Es ist eine diffuse Melange abstruser politischer Argumente, die aus meiner Sicht rechtlich nicht verfangen.
Verfassungsrechtliche Argumente waren den Erklärungen der Prozessbevollmächtigten leider nicht konkret zu entnehmen.

Wir bedauern, dass hier erneut der Versuch einer Skandalisierung auf der Meta-Ebene betrieben wird, statt vernünftig gemeinsam Sachaufklärung zu betreiben.
Wir haben als Koalition Minderheitenrechte im Untersuchungsverfahren nicht verletzt, sondern sämtlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprochen.

Dass die Opposition offenkundig selbst nicht vom Erfolg ihrer Klage überzeugt ist, zeigt sich auch schon darin, dass man darauf verzichtet hat, eine einstweilige Anordnung zu beantragen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass es allein darum geht, das Thema ‚Edward Snowden‘ in der öffentlichen Debatte zu halten.

Aus meiner Sicht sollte jetzt besser die Kraft darauf verwendet werden, endlich im Ausschuss in der Sache voranzukommen und sich nicht nur auf Nebenkriegsschauplätzen aufzuhalten.“