Fragen und Antworten zur Flüchtlingspolitik

"Müssen straffällige Ausländer Deutschland schneller verlassen?"

Uns erreichen zum Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik viele Bürgerfragen. Insbesondere nach den sexualisierten Überfällen in der Silvesternacht 2015/2016 werden wir häufig gefragt, ob und unter welchen Umständen straffällige Ausländer leichter ausgewiesen und abgeschoben werden können. Hier erklären wir die aktuelle Rechtslage.
Fragezeichen, darauf Titel "FAQ Flüchtlingspolitik. Rückführungen"

Wenn ausländische Täter wegen einer schweren Straftat verurteilt werden, können sie ausgewiesen werden. Die gesetzliche Schwelle dafür wurde bereits zum 1. Januar 2016 so abgesenkt, dass ausländische Straftäter schon ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgewiesen werden können.

Am 25. Februar hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe eine Ausweisung prinzipiell möglich sein soll – egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und wie lange sie ist. Allerdings erfolgt stets eine Einzelfallabwägung aller Interessen. Asylbewerbern, die Straftaten begehen, soll in Zukunft leichter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden können.

Unser Hauptproblem in Deutschland sind aber nicht unzureichende Gesetze. Was wir jetzt in erster Linie brauchen, ist das entschlossene Durchgreifen der zuständigen Behörden und die Anwendung der bestehenden Gesetze – zum Schutz der Opfer, aber auch zum Schutz der großen Mehrheit der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die friedlich in unserem Land leben! Wir haben dazu der Bundespolizei im letzten Jahr schon 3.000 Stellen bewilligt – und fordern insgesamt 12.000 neue Stellen bei der Polizei von Bund und Ländern.

Stand: 19. Februar 2016

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