"In Bezug auf die Minderheitenrechte der Opposition werden wir bereits in der nächsten Sitzungswoche eine Regelung treffen. In erster Linie werden die Rechte zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur Beantragung von Anhörungen und Sondersitzungen ermöglicht werden, auch wenn die Zahl der Abgeordneten der Opposition in dem jeweiligen Gremium unter dem jetzigen Quorum liegt".