Wir unterstützen Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
- In den vergangenen Monaten mussten viele Werkstätten wegen der Corona-Pandemie schließen. Für die Beschäftigten dort hat das zur Folge, dass ihr Arbeitsentgelt gesunken oder sogar ganz weggefallen ist. Wir mildern die Verdienstausfälle ab, indem wir den Ländern die Möglichkeit geben, das fehlende Entgelt auszugleichen. Der Bund steuert hier 70 Millionen Euro bei. Die hierfür notwendige Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.
Wir ermöglichen eine Lohnfortzahlung für Eltern von Kindern mit Behinderungen.
- Für Eltern, die aufgrund geschlossener Kitas oder Schulen nicht arbeiten können, haben wir im Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung geschaffen. Beide Elternteile erhalten damit jeweils für bis zu zehn Wochen (Alleinerziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens (monatlich maximal 2.016 Euro). Der Anspruch gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Die besondere Situation der Eltern von Kindern mit Behinderungen haben wir berücksichtigt: Sie haben auch dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Kinder 12 Jahre und älter ist.
Wir sichern die Existenz von sozialen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
- Bereits in der ersten Phase der Corona-Pandemie haben wir Rehabilitationsdienste, Werkstätten für behinderte Menschen und die Angebote der Eingliederungshilfe gestützt.
- Mit dem Sozialschutzpaket II und dem Zweiten Covid-19-Bevölkerungsschutzgesetz haben wir alle Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren in ihrem Bestand gesichert, soweit sie Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung erbringen. Für Kinder mit Behinderungen sind sie eine wichtige soziale Infrastruktur.
- Zusätzlich unterstützen wir mit dem Konjunkturprogramm Einrichtungen der Behindertenhilfe und gemeinnützige Unternehmen. Das gilt insbesondere für die Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX. Auf unser Drängen hin erhalten auch sie Überbrückungshilfen für laufende Betriebskosten.
- Da die Überbrückungshilfen bis Ende August laufen, haben wir noch eine Schippe draufgelegt: Ergänzend können Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bis Jahresende Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro erhalten.
- Zudem können soziale Unternehmen und Einrichtungen von einem neuen Kredit-Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren.
Wir investieren in Elektromobilität bei den Sozialen Diensten im Stadtverkehr.
- Wir wollen ein Flottenaustauschprogramm (Sozial & Mobil) auflegen, um die Elektromobilität bei den Sozialen Diensten im Stadtverkehr voranzubringen. Davon profitieren vor allem auch Angebote der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.