Die Mietpreisbremse wird verlängert. Damit setzt die Bundesregierung ein starkes und klares Signal gleich zu Beginn der Regierungsarbeit: Die Mieterinnen und Mieter in diesem Land werden nicht allein gelassen. Wohnen ist ein Menschenrecht – und der Schutz vor Verdrängung, Überforderung und explodierenden Mieten ist für die  SPD-Fraktion eine soziale und politische Verpflichtung.

Gerade in großen Ballungszentren wie auch zunehmend in mittleren und kleinen Städten zahlen viele Menschen mittlerweile bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete. Das ist nicht länger hinnehmbar.

Deshalb läuft die Mietpreisbremse nicht Ende 2025 aus, sondern wird um vier Jahre verlängert. Das Gesetz wurde in dieser Woche in Erster Lesung eingebracht.In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt damit auch künftig, dass die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

„Die Mietpreisbremse schützt gezielt in angespannten Wohnungsmärkten und gibt sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen Planungssicherheit – und das nun weiter bis 2029“, sagt Carmen Wegge, Sprecherin der SPD-Fraktion für Recht und Verbraucherschutz. 

Klar ist aber auch: Auch Indexmieten, möblierte Vermietungen und die Kurzzeitvermietung müssen perspektivisch stärker reglementiert werden. Die Reform der Mietwuchervorschrift steht ebenso auf unserer Agenda wie eine stärkere Sanktionierung von Verstößen gegen bestehende Regelungen. Auch der Schutz vor Umwandlungen und eine faire Modernisierungsumlage sind Teil eines wohnungspolitischen Gesamtpakets, das noch folgen wird.

Wohnen muss bezahlbar sein. Wer arbeitet, soll sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können – das ist eine Frage von Respekt und sozialer Gerechtigkeit im Land.