Die Bundesregierung hat entscheidende Gesetzesänderungen für eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik und einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde diese Woche vom Bundestag in Erster Lesung beraten.

Das Gesetz soll es möglich machen, dass in Deutschland mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den wachsenden Städten und Gemeinden. Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, in der Baulandkommission und im Koalitionsausschuss gerungen.

Künftig sollen in angespannten Wohnungsmärkten bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus nur noch in engen Ausnahmefällen in teure, für viele unerschwingliche Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Die Kommunen können in diesen Gebieten das neue Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB anwenden und haben einen Genehmigungsvorbehalt. Die Regelung ist – wie die Mietpreisbremse – zunächst befristet bis Ende 2025.

Kommunen können Eigentümer zum Bauen verpflichten

Zudem können Städte und Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten leichter ein Baugebot erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer künftig mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

 „Die Baugesetzbuchnovelle ist ein elementarer Baustein, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Die soziale Bodenpolitik ist für die SPD-Fraktion im Bundestag ein wichtiger Gradmesser für die Bilanz dieser Bundesregierung, die der Bauminister Horst Seehofer (CSU) bereits Ende Februar vorstellen will. Es ist bedauerlich, dass das Baulandmobilisierungsgesetz hier noch nicht vorgelegt werden kann. Wir wollen so schnell wie möglich für neue Wohnungen sorgen – bezahlbar und sozial“, sagte der bau- und kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup.

Das Baulandmodernisierungsgesetz ist Ergebnis zahlreicher Beratungen in der eigens dafür gegründeten Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik - Baulandkommission". Kommunen, Gewerkschaften, die Mehrheit der Verbände und Expertinnen und Experten sowie der Bundesrat begrüßen das Gesamtpaket des Kabinettbeschlusses inklusive Baugeboten und Umwandlungsschutz daher ausdrücklich.

Ein sozialeres Bodenrecht

Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.

„Natürlich hätten wir uns noch größere Schritte vorstellen können, wie etwa durch eine Preisdämpfung beim kommunalen Vorkaufsrecht“, so Daldrup. Denn das derzeitige Instrumentarium reiche oft nicht aus, wenn durch Spekulation die Marktpreise in exorbitante Höhen getrieben werden und die Ausübung faktisch verunmöglicht wird. „Handlungsfähigkeit setzt jedoch Kompromissfähigkeit voraus. Der Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss und dringender Schritt, für dessen Umsetzung wir uns vehement einsetzen.“

Dem Verlust bezahlbaren Wohnraums einen Riegel vorschieben

Laut dem stellvertretenden SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Sören Bartol ist das Gesetz ein „wichtiger Erfolg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits mehr bezahlbaren Wohnraum mobilisieren, andererseits aber auch dem Verlust bezahlbaren Wohnraums einen wirksamen Riegel vorschieben. Deshalb sind uns die beiden Punkte Baugebot und Umwandlungsschutz auch so wichtig.“

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde das Bauplanungsrecht insgesamt deutlich sozialer und Kommunen ein deutlich größeres Instrumentarium für eine nachhaltige Flächenentwicklung an die Hand gegeben.

Die SPD-Fraktion will das Gesetz zügig beraten und noch im ersten Quartal 2021 verabschieden.