Mit dem Deutschen Tierschutzbund und dem Vegetarierbund Deutschland (VEBU) hat sich die AG Verbraucherpolitik darüber ausgetauscht, wie eine gute Kennzeichnungspraxis aussehen könnte. Dabei ging es auch um die Frage, welche Wünsche die Konsumenten an vegane Produkte bei Kleidung oder Kosmetika knüpfen.

Für den Lebensmittelbereich wird bereits intensiv an der Entwicklung einer einheitlichen Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gearbeitet. Daran beteiligt sind die Länder, die Ernährungsindustrie und Verbraucherorganisationen wie der VEBU. Die rechtsverbindliche Umsetzung müsse allerdings auf EU-Ebene erfolgen, erläuterte Till Strecker vom VEBU.  Hier sei auch mehr Druck von Seiten der Bundesregierung notwendig, damit die EU-Kommission ihrem Auftrag nachkomme.

Schwieriger gestaltet sich eine aussagekräftige Kennzeichnung von veganer Kleidung und Kosmetik. Die derzeitige Textilkennzeichnungsverordnung hält der Deutsche Tierschutzbund für unzureichend. Das Label „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ liefere keinen Hinweis darauf, welcher Teil des Kleidungsstückes tierische Bestandteile enthalte, erläuterte Tanja Straka, Referentin beim Deutschen Tierschutzbund. Textilfarben oder Klebstoffe auf tierischer Grundlage müssten nicht deklariert werden. Auch gelte die Kennzeichnungspflicht nur für Produkte, die zu mind. 80 Prozent aus Textilfasern bestehen.

Ein weiteres Defizit sieht der Tierschutzbund im Label-Dschungel für Kosmetikartikel. Die unterschiedlichen Kriterien für die Labels seien nur mit erheblichem Rechercheaufwand herauszufinden. Zudem gebe es kein Label, das alle Kriterien, sowohl tierversuchsfrei als auch vegan, abdecke.

In der anschließenden Diskussion wurde betont, dass gemeinsame Initiativen zwischen Handel und Verbänden für eine Auslobung von veganer Kleidung und Kosmetik gestärkt werden sollten. Vorbild könne eine freiwillige, aber gesetzlich einheitliche vegan-Kennzeichnung wie im Lebensmittelbereich sein.