Die Gemeinde Altrip und Einzelpersonen hatten gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Die Klage richtete sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in einem früheren Überschwemmungsgebiet des Rheins ermöglichen sollte. Laut den Klägern soll die in diesem Rahmen durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fehlerhaft gewesen sein und das Planfeststellungsverfahren damit rechtswidrig. Die Klage wurde zunächst zurückgewiesen, weshalb die Kläger schließlich beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegten. Dieses wandte sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.

Der EuGH kam zu dem Schluss, dass Betroffene und Umweltverbände die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte UVP klagen zu können. Letzteres sah das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bislang nicht vor, was gegen europäisches Recht verstieß. Künftig auch Fehler bei der Durchführung der UVP gerügt werden und zur Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen. Außerdem soll künftig bei anderen Verfahrensfehlern die gesetzliche Vermutung zugunsten des Klägers angewandt werden, dass sich der Fehler auf die Genehmigungsentscheidung ausgewirkt hat.

Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.