Wir spannen einen Schutzschirm für Ausbildung.
- Wenn Betriebe wegen der Pandemie nicht mehr ausbilden, hat das schwerwiegende Folgen für viele junge Menschen. Für die Unternehmen wiederum kann eine Ausbildungsflaute zum dramatischen Fachkräftemangel führen. Deshalb erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten Prämien, wenn sie weiter ausbilden: Pro Lehrling gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.000 Euro. Wenn sie ihr Ausbildungsangebot erhöhen oder Lehrlinge aus insolventen Unternehmen übernehmen, sogar 3.000 Euro.
- KMU mit einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent erhalten eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung, wenn sie weder die Auszubildenden noch die Ausbilder*innen in Kurzarbeit schicken.
- Wenn ein Betrieb trotz allem nicht ausbilden kann, kann auch eine betriebliche Verbund- und Auftragsausbildung befristet gefördert werden: Der Ausbildungsvertrag im Betrieb bleibt bestehen, aber Teile der Ausbildung erfolgen in überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei Bildungsdienstleistern. Das gilt auch für KMU, die eine Berufsausbildung in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.
- Auch im Rahmen der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen können Kosten für Auszubildende bezuschusst werden.
Wir haben einen Nothilfe-Fonds für Studierende geschaffen.
- Viele Studierende sind durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten, weil sie ihren Nebenjob verloren haben. Davon betroffen sind häufig ältere Studierende oder solche aus dem Ausland, die kein BAföG erhalten. Mit einem Nothilfe-Fonds in Höhe von 100 Millionen Euro können Studierende über die Studierendenwerke Zuschüsse bekommen, um ihre Miete zu zahlen und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Förderung beträgt im Einzelfall bis zu 500 Euro pro Monat. Insgesamt wird für höchstens drei Monate gezahlt.
- Außerdem können Studierende bei der staatlichen Förderbank KfW ein Darlehen von bis zu 650 Euro monatlich beantragen, das bis zum 31. März 2021 zinslos ist.
Wir haben das BAföG krisenfest gemacht.
- Wenn wegen der Corona-Krise Lehrveranstaltungen ausfallen, darf das keine Auswirkungen auf das BAföG haben. Deshalb haben wir im BAföG die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch pandemiebedingte Verzögerungen keine Förderlücken entstehen. Wenn Eltern wegen der Pandemie Einkommensverluste haben, können ihre studierenden Kinder mit einem Aktualisierungsantrag schnell und einfach mehr BAföG bekommen. Davon profitieren auch Schülerinnen, Schüler und Studierende, die zum ersten Mal einen BAföG-Antrag stellen.
- Arbeiten BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger in systemrelevanten Branchen und Berufen, so werden die Hinzuverdienste rückwirkend ab dem 1. März 2020 nicht auf die BAföG-Förderung angerechnet.
Wir sichern die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
- Die Einschränkungen im Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb dürfen nicht dazu führen, dass Qualifizierungen wie bspw. eine Doktorarbeit gefährdet werden. Wir haben deshalb die Höchstbefristungsgrenzen verlängert. Danach können Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die sich in der Qualifizierungsphase befinden, pandemiebedingt verlängert werden.
Wir sichern Angebote und Begegnungsorte für junge Menschen.
- Gemeinnützige Organisationen und Träger wie Jugendherbergen, Schullandheime, Kinder- und Jugendunterkünfte leisten für Kinder und Jugendliche bedeutsame Arbeit. Sie sorgen auch dafür, dass junge Menschen über internationale Austauschprogramme wertvolle Erfahrungen im Ausland sammeln können. Viele dieser Einrichtungen sind wegen der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten. Um ihre Existenz sicherzustellen, können sie mit dem „Programm für Überbrückungshilfen“, mit einem zinsgünstigen Kredit-Sonderprogramm der KfW oder mit Zuschüssen unterstützt werden.