Deshalb machen wir uns dafür stark, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu verlängern. Wir werden in den kommenden Wochen einen Gruppengesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, für den wir in allen Fraktionen um Zustimmung werben.

Wird eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Opfer eines sexuellen Missbrauchs, beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist nur fünf Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Schon wenn das Opfer 23 Jahre alt wird, gibt es keine Möglichkeit mehr für eine strafrechtliche Verfolgung. Auch bei Kindern fällt die Verjährungsfrist mit 10 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres verhältnismäßig kurz aus. Bei der zivilrechtlichen Verjährung sieht es nicht besser aus, sie beträgt sogar nur drei Jahre ab dem 21. Lebensjahr.

Diese kurzen Verjährungsfristen werden den Opfern nicht gerecht und verlangen nach einer Korrektur durch den Gesetzgeber. Denn viele Betroffene sind erst Jahrzehnte nach dem Missbrauch in der Lage, ihr Leiden und ihr Martyrium zur Sprache zu bringen. Zu groß sind seelische Verletzungen und Traumatisierung. Mit verlängerten Verjährungsfristen setzen wir angesichts der großen Schwierigkeiten, das Schweigen zu durchbrechen, ein klares Zeichen der gesellschaftlichen Ächtung sexuellen Missbrauchs und der Solidarität mit den Opfern. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Initiative auf breite Unterstützung durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages stoßen wird.

Weitere Informationen finden Sie im Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Hinsehen, handeln, helfen! Konsequenzen aus den Missbrauchsfällen in Institutionen"