„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir neue Maßstäbe. In der Wirtschaft verpflichten wir die Unternehmen zu konsequenter Frauenförderung: mit einer gesetzlichen 30-Prozent-Quote für gut 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Wird die Quote verfehlt, bleibt der Stuhl leer. Für weitere 3500 Unternehmen gilt die Vorgabe, den Frauenanteil an Führungspositionen kontinuierlich steigern zu müssen. Die Zeiten der Freiwilligkeit sind also vorbei.
Aber auch der Bund will mit gutem Beispiel vorangehen: Im Bundesgremienbesetzungsgesetz gilt ab 2016 eine feste Quote von 30 Prozent, mit dem Ziel „Parität“ ab 2018. Gleiches soll gelten im Öffentlichen Dienst: Hier modernisieren wir das Bundesgleichstellungsgesetz, indem wir Parität auf allen Ebenen anstreben - ohne dabei die Frauenförderung aufzugeben. Wir entlasten die Gleichstellungsbeauftragten und stärken ihre Mitwirkungsrechte.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen wir als SPD-Fraktion: Wir sind ein verlässlicher Partner für die Frauen in Deutschland.“