Das europäischen Patentrecht muss zukünftig auch bio-ethische und sozial-ethische Belange berücksichtigen.

Bislang ist nur die Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen verboten. Jedoch fehlt für ein generelles Verbot der Patentierung einzelner Tiere und Pflanzen die maßgeblichen Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu „Patentschutz und Innovation" vom März 2007 warnt ausdrücklich vor „Fehlentwicklungen im europäischen Patentsystem".

Die Zahl der Biopatente auf Pflanzen und Tiere steigt weiter. Die Patentanmelder gehen dazu über, relativ ähnliche Anmeldungen einzureichen. Das führt dazu, dass das Europäische Patentamt überlastet ist, Patentanmeldungen nur unzureichend geprüft und dann Patente möglicherweise unberechtigt erteilt werden.

Die Formulierung in der Biopatentrichtlinie "dass im wesentlichen biologische Verfahren" nicht patentierbar sein sollen, bietet Patentanwälten einen großen Interpretationsspielraum. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen nicht patentierbaren Züchtungsverfahren und patentierbaren technischen Verfahren.