Die bisherige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion wird als Wehrbeauftragte nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte tätig. Zu ihren Kernaufgaben gehört außerdem, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten zu wachen.

Als „Anwältin der Soldatinnen und Soldaten“ legt sie dem Bundestag einmal im Jahr einen umfassenden Bericht vor, in den Erkenntnisse einfließen, die sie unter anderem durch Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben aus der Bundeswehr gewinnt. Jeder Soldat und jede Soldatin hat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an die Wehrbeauftragte zu wenden.

Mit der promovierten Juristin bekommen die Soldatinnen und Soldaten eine starke Anwältin für ihre Anliegen an ihre Seite. Eva Högl kennt sich hervorragend mit allen Rechtsfragen aus.

„Vor etwa zwanzig Jahren wurden alle Laufbahnen der Bundeswehr für Frauen geöffnet, nun folgt mit Eva Högl wieder eine weibliche Wehrbeauftragte im Amt“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gabriela Heinrich. „Das ist eine Bereicherung. Eva Högl bringt frischen Wind und setzt neue Akzente im Amt der Wehrbeauftragten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr.“

Eva Högl war seit 2009 SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Berlin-Mitte. Im Amt der Wehrbeauftragten folgt sie auf Hans-Peter Bartels, dessen fünfjährige Amtszeit endet.