Das nationale gesellschaftliche Begleitgremium ist bereits in der geltenden Fassung des Standortauswahlgesetzes vorgesehen und soll nach Evaluierung des Standortauswahlgesetzes und der sich anschließenden Novellierung des Gesetzes tätig werden und den Endlagersuchprozess kritisch-konstruktiv begleiten: Dafür kann es Akteneinsicht nehmen und Empfehlungen aussprechen; es kann wissenschaftliche Expertise anfordern und Defizite klar benennen, wenn sie auftreten. Es geht um die gesamtgesellschaftliche Perspektive. Insoweit ist es wichtig, dieses Gremium jetzt auf den Weg zu bringen und nicht erst, wenn Bundestag und Bundesrat die Empfehlungen der Endlagerkommission ausgewertet haben.
Ein Novum bietet die beschlossene Zusammensetzung: Neben sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundesrat und Bundestag gewählt werden sollen, werden auch zwei so genannte „Zufallsbürger“ und ein Vertreter der Jugend das Gremium besetzen. Die Forderung nach einer teilweisen Besetzung mit Laien war eine der zentralen Botschaften aus der die Kommissionarbeit flankierenden Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Novellierungspaket ist auch das Gesetz zur Neuregelung der Behördenstruktur im Bereich der atomaren Entsorgung enthalten. Entscheidende Neuerung dabei ist die Entprivatisierung der atomaren Entsorgungsaufgaben. Denn die deutsche bundeseigene Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung, kurz die BGE, wird als Vorhabenträger im Bereich der Endlagersuche fungieren und damit Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutzes übernehmen, das sich bislang privater Gesellschaften als Verwaltungshelfer bedienen musste. Da die Verträge zum Teil aus den 80er-Jahren stammen und der monopolistischen Aufgabe entsprechend gestaltet sind, wird mit der nun angestrebten Neuordnung auf lange Sicht erhebliches Einsparpotential verbunden sein.
Durch die Strukturänderung agiert das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zukünftig vollständig getrennt von der für die Auswahl, die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie der für die Schachtanlage Asse II zuständigen Organisationseinheit. Die Verwaltung wird dadurch effizienter und transparenter das Verfahren steuern.