Strompreise

EEG-Umlage soll vorzeitig abgeschafft werden

Um Verbraucher:innen vor hohen Strompreisen zu schützen, soll die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli auf null sinken. Unternehmen müssen die Preissenkung weitergeben.

Windräder drehen sich im Wind.
Windräder drehen sich im Wind.

In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Um Verbraucher:innen und Unternehmen vor hohen Energiepreisen zu schützen, haben die Regierungskoalitionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf eingebracht, der die vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022 vorsieht.

Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben.

Zudem soll die Transparenz erhöht werden: Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber werden mit rund 6,6 Milliarden Euro durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.