Energiepreise

Die EEG-Umlage wird abgeschafft

Der Bundestag hat die Absenkung der EEG-Umlage auf Null bereits zum Juli beschlossen. Ursprünglich sollte sie erst 2023 abgeschafft werden.

Windkraftanlage

In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet zugleich höhere Strompreise für viele Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Um die Bürger:innen zu entlasten, wird die EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt. Ursprünglich war die Absenkung zum 1.1.2023 geplant.

Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher:innen weiterzugeben.

Zudem wird die Transparenz erhöht: Stromlieferant:innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Die Einnahmeausfälle für Übertragungsnetzbetreiber von 6,6 Milliarden Euro werden durch den Energie- und Klimafonds (EKF) beglichen.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist Teil von zwei Entlastungspaketen, die die Bundesregierung beschlossen hat, um Bürger:innen angesichts der hohen Energie- und Lebenskosten zu unterstützen.

PDF mit der Übersicht aller Maßnahmen zum Herunterladen.