Am 13. November hat der NSA-Untersuchungsausschuss einen Zeugen vernommen, der von 2004 bis 2006 als kommissarischer Referatsleiter und anschließend bis 2008 als Referatsleiter für das Projekt „Eikonal“ zuständig war. Seit Ende 2011 ist der Zeuge Unterabteilungsleiter im BND. Er bestätigte laut SPD-Obmann Christian Flisek die bisherige Beweisaufnahme des Ausschusses dahingehend, dass die USA das Projekt Eikonal mit dem BND beendet hat, weil sich die Zusammenarbeit für die NSA nicht gelohnt habe.
Bislang hätten alle Zeugen versichert, dass es keine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den BND gegeben habe. Zudem seien laut Zeugenberichten niemals Daten deutscher Grundrechtsträger an die NSA weitergeleitet worden, berichtete Flisek. Im sogenannten Probebetrieb der Datenerfassung sei eine 100-prozentige Sicherheit im Sinne von Artikel 10 des Grundgesetzes (Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) gewahrt worden, weil die Daten mehrfach gefiltert und zuletzt von Hand sortiert worden seien (teilautomatisiertes Verfahren). Hier sei für ihn noch nicht geklärt, ob und ab wann es in der Praxis überhaupt eine vollständige Automatisierung gegeben habe und wie hoch dabei die Fehlerquote gewesen sei. Das müsse noch bei den weiteren Befragungen geklärt werden.
Zeugenbefragung muss stringenter werden
Flisek machte deutlich, dass die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses einen Weg finden müssten, damit die Zeugenbefragung stringenter erfolgen kann. Das betreffe vor allem den öffentlichen Teil der Befragungen. Zudem betonte er, dass bestimmte Fragestellungen, zum Beispiel wenn es um die technischen Methoden gehe, auch als streng geheim eingestuft werden müssten. Damit trat er Kritik von Seiten der Opposition entgegen. Flisek sagte auch, dass er zwischen den öffentlichen und streng geheimen Befragungen noch keine Relativierungen oder Widersprüche bei den Zeugenaussagen festgestellt habe. Er setzt sich auch nachhaltig dafür ein, im Nachgang von Zeugenbefragungen Protokolle aus nicht öffentlichen Sitzungen herunter zu stufen und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was auch schon geschehen ist.
Einstellung des Prüfverfahrens zur Abhörung des Handys der Kanzlerin ist verfrüht
Dass der Generalbundesanwalt das Prüfungsverfahren in Bezug auf die Abhörung des Mobiltelefons der Kanzlerin offenbar einstellen will, hält Flisek für verfrüht. Es wäre besser, wenn der Generalbundesanwalt die Arbeit des Untersuchungsausschusses abwarte. Die Einstellung des Prüfverfahrens wäre öffentlich das falsche Signal, und es käme zur Unzeit. „Damit wäre das Thema NSA beim Generalbundesanwalt vom Tisch“, so Flisek. Zudem bedaure er, dass der Generalbundesanwalt vor seiner Entscheidung keinen Kontakt zum Untersuchungsausschuss aufgenommen habe.
Befragung des G10-Juristes des BND
Am 27. November befragte der NSA-Untersuchungsausschuss den früheren so genannten G10-Juristen des BND, Dr. Stefan Burbaum. Der G10-Jurist beim BND trägt dafür Sorge, dass geheimdienstliche Tätigkeiten, z. B. beim Überwachen von Kommunikationsdaten, im Einklang mit Artikel 10 des Grundgesetzes stehen. Bei der Befragung geht es Flisek vor allem darum, wie der G10-Jurist, der im Gegensatz zur Datenschutzbeauftragten des BND weisungsgebunden ist, bei denjenigen Fragen eingebunden ist, bei denen es innerhalb des BND offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Des Weiteren wird es um die Rechtsauslegung der so genannte „Weltraumtheorie“ gehen, nach der der BND Satelliten-Datenverkehr aus dem Ausland überwacht ohne z. B. deutsches Grundrecht achten zu müssen