Initiative des Bundesrates

Beschäftigung in deutscher Seeschifffahrt fördern

In 2./3. Lesung hat der Bundestag beschlossen einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur „Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt“ (Drs. 18/6679) beschlossen.
Lotsenboot im Hambuger Hafen

Die Länderkammer will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Ausbildung und Beschäftigung in der deutschen Seeschifffahrt stärken. Mit Anhebung des Lohnsteuereinbehalts von jetzt 40 auf 100 Prozent soll seemännisches Know-how in der maritimen Wirtschaft Deutschland gesichert werden.

Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, diesen Lohnsteuereinbehalt zu erhöhen, um die Beschäftigung in der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge weiter zu fördern.