Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem die Abgabenordnung technisch und redaktionell an den neuen Zollkodex der Europäischen Union angepasst werden soll. Mit dem Gesetz werden steuerliche Änderungen vorgenommen, die sich in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ergeben haben.
Zusätzlich werden mit dem Gesetz auch Empfehlungen des Bundesrechnungshofs umgesetzt, die zur Sicherung des Steueraufkommens sowie zur Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren beitragen. Außerdem werden inhaltliche Änderungen des deutschen Steuerrechts aufgrund der Rechtsprechung der EU vorgenommen.
Hervorzuheben ist u. a. die Steuerfreistellung von Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die 110-Euro-Freigrenze bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren kann, soll auf 150 Euro angehoben werden. Der Begriff der Erstausbildung wird präziser definiert, um eine klarere Abgrenzung des Abzugs von Ausbildungskosten vornehmen zu können.