Inflation

200 Euro Energiepreispauschale für Studierende

Studierende sowie Fach- und Berufsschüler bekommen Unterstützung angesichts der hohen Preise, mit einer steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung von 200 Euro.

Studenten sitzen in einem Hörsaal. Studierende und Auszubildende sollen eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, wie aus den am 04.09.2022 vorgelegten Ergebnissen des Koalitionsausschusses hervorgeht.
Studenten sitzen in einem Hörsaal. Studierende und Auszubildende sollen eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, wie aus den am 04.09.2022 vorgelegten Ergebnissen des Koalitionsausschusses hervorgeht.

Nachdem bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger:innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht wurden, sorgt die Ampel-Koalition nun dafür, dass alle Studierenden, Fach- und Berufsschüler:innen eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft liegt. 

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Auch Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, können die Einmalzahlung erhalten. Zusätzlich haben etwa 450.000 Fachschüler:innen sowie Berufsschüler:innen darauf Anspruch, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung absolvieren.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Energiepreispauschale muss beantragt werden. Dafür soll eine digitale Antragsplattform eingerichtet werden – darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.