SPD-Fraktion im Online-Dialog
Das bringt das neue WEG-Recht
Donnerstag, 26.11.2020
Fraktion vor Ort digital
| Karl-Bröger-Straße 9, 90453 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes stärken wir die Rechte der Eigentümer und erleichtern Modernisierungen.
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte viele Verbesserungen an dem Gesetz erzielen: Einzelne Wohnungseigentümer sollen künftig den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchschutz oder einen Glasfaseranschluss von anderen Eigentümern verlangen können, wenn sie die Kosten selbst dafür tragen. Damit wollen wir Investitionen für die Eigentümer erleichtern.
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen klargestellt: Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Erhebliche Verpflichtungen der WEG darf er nur mit gesondertem Beschluss der Eigentümerversammlung eingehen. Der Verwaltungsbeirat wird als Kontrollorgan ausgestaltet.
Künftig wird es für die Eigentümer möglich, konkrete Rechte und Pflichten ihres Verwalters festzuschreiben und auch die Trennung vom Verwalter wird vereinfacht. Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter durchgesetzt.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich über die in Kürze in Kraft tretende Reform zu informieren und freuen uns auf Sie und auf eine lebhafte und konstruktive Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Gabriela Heinrich, MdB |
Martina Stamm-Fibich, MdB |