Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Wachsender Pflegebedarf – Ausbau der Beratung
Wie geht es weiter in der Pflege?
Mittwoch, 07.12.2016
Karl-Bröger-Zentrum
| Karl-Bröger-Str. 9, 90459 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sorge, im Alter pflegebedürftig zu werden, beschäftigt uns alle. Im Falle eigener Pflegebedürftigkeit wünschen wir uns, so lange wie möglich selbstbestimmt und im eigenen Zuhause leben zu können.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen prognostiziert. Es gibt nicht nur zusätzlichen Pflegebedarf, sondern auch mehr Bedarf für kultursensible Pflege.
Die SPD-Bundestagsfraktion möchte die Pflege auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veränderungen sicherstellen und verbessern. Dabei haben wir nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen und die in der Pflege Beschäftigten im Blick. Wir wollen pflegende Angehörige entlasten sowie die professionelle Pflege attraktiver machen und aufwerten. Flexible Lösungen für pflegende Berufstätige sind dringend geboten.
Zuletzt wurden die Pflegestärkungsgesetze I und II beschlossen. Sie beinhalten u.a. bessere Leistungen für Demenzkranke, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige und die Entwicklung neuer Pflegegrade. Das Pflegestärkungsgesetz III zielt auf eine Entlastung der Kommunen in der Beratung Pflegebedürftiger. Zum 1. Januar 2017 treten die neuen Pflegegrade in Kraft.
Darüber und über weitere Reformschritte in der Pflege möchten wir Sie informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir laden Sie herzlich dazu ein!
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Gabriela Heinrich, MdB |
Martina Stamm-Fibich, MdB |