Diskussionsveranstaltung
Neuregelung der Sterbehilfe
Dienstag, 06.10.2015
Von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Eckermann Buchhandlung
| Marktstraße 2, 99423 Weimar
Sehr geehrte Damen und Herren,
die derzeitige Debatte über die Neuregelung der Sterbehilfe ist hochsensibel und wirft viele grundsätzliche Fragen auf. Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat und verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? Möglichkeiten und Grenzen der medizinischen Behandlung und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten spielen genauso eine Rolle wie unterschiedliche ethische und moralische Wertvorstellungen.
Strafrechtlich ist es Ärzten derzeit erlaubt, Schwerstkranken Beihilfe zum Suizid zu leisten. Viele Ärztekammern verbieten jedoch dieses Verfahren. Bei Verstößen sind sogar berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Ärzte bewegen sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Auch deshalb wird der Deutsche Bundestag die Suizidbeihilfe im Herbst 2015 neu regeln.
Zurzeit liegen dem Parlament vier Gesetzentwürfe vor, die jeweils sehr unterschiedliche Vorschläge zur Neuregelung der Sterbehilfe beinhalten. Alle Gesetzentwürfe stimmen darin überein, die Palliativmedizin, also die Medizin zur Schmerzlinderung am Ende des Lebens, ebenso wie die Hospizarbeit zu stärken.
Wir möchten Sie herzlich einladen, mit uns über rechtliche und ethische Fragen der Sterbebegleitung zu diskutieren. Wir wollen Sie informieren, aber auch mit Ihnen ins Gespräch kommen über den Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod sowie den Wunsch nach Selbstbestimmung bis zum Ende.
Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion!
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Carsten Schneider, MdB
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Carola Reimann, MdB
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion