Zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Kommunen stärken

Donnerstag, 27.08.2015

Von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Der Kleine Prinz

| Schwanenstr. 5-7, 47051 Duisburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende des Jahres 2019 tritt der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form außer Kraft. In der Konsequenz steht im Koalitionsvertrag: „Spätestens Ende 2019 müssen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der Länderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln.“ Es geht dabei konkret um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland und die Verpflichtung zu einem solidarischen Ausgleich.

Nicht zuletzt muss die Neuregelung im Sinne unserer Kommunen sein. Die SPD hat im Koalitionsvertrag das Ziel durchgesetzt, dass die Kommunen entlastet werden und sie handlungsfähig bleiben bzw. werden. Eine ganze Reihe von Entlastungen sind bereits beschlossen: etwa die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 1 Mrd. Euro 2015 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen sowie das kommunale Investitionspaket mit 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen.

Daran anknüpfend müssen wir angesichts der Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen die zukünftigen Herausforderungen diskutieren. In jedem Fall möchten wir im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einen fairen Ausgleich erreichen, dabei die weitere Unterstützung für die höchstverschuldeten Länder gewährleisten und die Transparenz der Finanzierungsströme verbessern.

Gerne informieren wir als SPD-Bundestagsfraktion über die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie der Kommunalentlastung und laden Sie hiermit herzlich ein, mit uns ins Gespräch zu kommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir, MdB        
Bernhard Daldrup, MdB

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