Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Hilfe im Sterben – Hilfe zum Sterben
Mittwoch, 11.02.2015
Hotel Bergström
| Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Menschen muss ein Sterben in Würde ermöglicht werden. Wie das genau erreicht werden kann und ob Sterbehilfe – in welcher Form auch immer – dazu beitragen kann und darf, darüber wird emotional und kontrovers diskutiert.
Zum Ende des Lebens und bei sehr schweren Erkrankungen sind wir besonders auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Soll sich diese Unterstützung auf die Linderung von Schmerzen beschränken oder kann Hilfe auch die Beendigung des Lebens bedeuten? Kann man einem Sterbenden oder Schwerkranken das Recht absprechen, das jedem anderen zusteht, nämlich sich das Leben zu nehmen? Sind Vereinigungen, die Unterstützung bei der Selbsttötung anbieten, ein Problem oder birgt eine Professionalisierung auf diesem Gebiet vielleicht gar Chancen? Werden die Optionen der Palliativmedizin und –pflege ausreichend genutzt?
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe als „Tötung auf Verlangen“ strafbar, die Beihilfe zum Suizid hingegen straflos. Der Deutsche Bundestag hat sich vorgenommen, in dieser Wahlperiode die Sterbehilfe rechtlich zu regeln. Zurzeit liegen fünf verschiedene Positionspapiere vor, aus denen nun konkrete Gesetzesentwürfe entwickelt werden.
Deshalb möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit uns und Menschen aus der Region, die sich beruflich mit Fragen des Lebens und des Sterbens beschäftigen, dieses vielschichtige Thema zu diskutieren.
Ihre Meinungen und Erfahrungen sind uns dabei für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hiltrud Lotze, MdB
Dr. Eva Högl, MdB