Regulierung der legalen Prostitution und Bekämpfung von Zwangsprostitution
Rotlicht im Fokus
Montag, 12.01.2015
Haus am Lützowplatz
| Lützowplatz 9, 10785 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
das rot-grüne Prostitutionsgesetz hat 2002 einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Ziele damals: Prostitution aus der Illegalität zu befreien und für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Mit der Abschaffung der Sittenwidrigkeit wurden erstmals sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse möglich und den Prostituierten die Türen zu den Sozialversicherungs-systemen geöffnet. Allerdings zeigt sich heute, dass sich nicht alle mit dem Prostitutionsgesetz verknüpften Erwartungen erfüllt haben. Zudem haben sich durch die EU-Osterweiterung neue Problemlagen ergeben.
Nicht selten wird in der aktuellen Debatte unterstellt, eine weitere Regulierung der legalen Prostitution schließe den Kampf gegen Menschenhandel aus. Dabei ist beides möglich: Wir werden gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution konsequent mit den Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Parallel dazu werden wir mit dem Prostituiertenschutzgesetz das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Männern in der Prostitution stärken und die Rechtssicherheit für die legale Ausübung der Prostitution verbessern.
Über das geplante Maßnahmenpaket, das unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht in Kombination mit einer Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber/-innen und eine Strafrechtsreform zur Bekämpfung von Zwangsprostitution vorsieht, wollen wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Eva Högl, MdB
Stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
Sönke Rix, MdB
Sprecher AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend SPD- Bundestagsfraktion