Die Pflegestärkungsgesetze

Für eine gute und menschenwürdige Pflege

Dienstag, 18.11.2014

Von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Saal des AWO-Begegnungszentrums

| Grenzstr. 47, 45881 Gelsenkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätisch finanzierte Sozialversicherung bewährt. Seit 1995, dem Jahr der Einführung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung, ist die Anzahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich gestiegen. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden 4,36 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert. Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen steht ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Im Jahr 2025 sollen laut Schätzungen 152.000 Pflegekräfte fehlen.

Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden. Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und zwar in erster Linie von ihren Angehörigen. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Pflege verbessern und sie auch für die nachfolgenden Generationen sicherstellen. Dabei haben wir die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die in der Pflege Beschäftigten im Blick.

Im Koalitionsvertrag mit der Union haben wir vereinbart, die Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, damit vor allem Demenzkranke bessere Leistungen erhalten. Dazu werden wir in dieser Legislaturperiode zwei Pflegestärkungsgesetze verabschieden. Das erste der beiden Gesetze hat der Deutsche Bundestag bereits am 4. Juli 2014 in 1. Lesung beraten.

Wir möchten Sie über die geplanten Regelungen zur Stärkung der Pflege informieren und Ihre Fragen beantworten. Kommen Sie mit uns ins Gespräch! Wir laden Sie herzlich dazu ein.

 

 

Ihre SPD-Bundestagsfraktion

Joachim Poß, MdB
Mitglied der SPD- Bundestagsfraktion

Karl Lauterbach, MdB
stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion

Termin Info

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