Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Neustart der Energiewende
Dienstag, 26.08.2014
TaT-Transferzentrum für angepasste Technologie GmbH
| Hovesaatstr. 6, 48432 Rheine
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine klimafreundliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung ein. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 ein außerordentlich erfolgreiches Instrument zur Förderung des Ökostroms konzipiert. Es hat in den letzten 14 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass die Erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 25 Prozent inzwischen eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland darstellen.
Gleichzeitig drohen steigende Stromkosten die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende zu gefährden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das EEG zu reformieren, um die Energiewende wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Ziel der Novelle ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien durch einen gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor für alle Beteiligten planbar in den nächsten zehn Jahren auf 40 bis 45 Prozent zu steigern und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Wir wollen den Anstieg der EEG-Umlage bremsen und die Kosten der Energiewende gerechter verteilen. Die EEG-Novelle hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 2014 beschlossen. Es tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Wir möchten Sie über das „EEG 2.0“ informieren und mit Ihnen über die Anforderungen an eine zukunftsfähige Politik für eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Wir freuen und auf Ihr Kommen.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Ingrid Arndt-Brauer, MdB
SPD-Bundestagsfraktion
Ulla Schulte, MdB
SPD-Bundestagsfraktion