Anforderungen und Ziele eines modernen Bundesteilhabegesetzes aus kommunaler Sicht
Kommunen entlasten
Freitag, 27.06.2014
Reichstagsgebäude SPD-Fraktionssaal 3S001, 3. Etage Eingang Reichstag West
| Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Bundestagsfraktion legt ein besonderes Gewicht auf die Entlastung der Kommunen von den ungebremst steigenden Sozialkosten sowie auf Investitionen in die Infrastruktur. Viele unserer Positionen konnten erfolgreich im Koalitionsvertrag verankert werden. Jetzt machen wir uns im Parlament für ihre Umsetzung stark.
Ab 2015 werden wir die Städte und Gemeinden um 1 Mrd. Euro pro Jahr entlasten. Im zweiten Schritt sollen die Kommunen im Rahmen einer Reform des Bundesteilhabegesetzes um jährlich 5 Mrd. Euro von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung entlastet werden. Wie soll dieses Bundesleistungsgesetz aussehen? Welche Anforderungen werden an ein modernes Teilhaberecht gestellt, das gleichzeitig auch die Kommunen wirksam entlastet?
Wir möchten Sie über unsere Überlegungen und Vorhaben zur Entlastung der Kommunen informieren und mit Ihnen über die Anforderungen an ein modernes Bundesteilhabegesetz ins Gespräch kommen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Wir hoffen, dass es vielen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern möglich sein wird, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Bernhard Daldrup, MdB
Kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion