Chancen und Risiken eines NPD-Verbotsverfahrens
NPD-Verbot
Dienstag, 19.02.2013
Kulturzentrum „gemischtes“ Staaken
| Sandstr. 41, 13593 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben Ende letzten Jahres im Bundesrat einen NPD-Verbotsantrag auf den Weg gebracht.
Im Zuge der Untersuchungen der Morde der Terrorgruppe NSU war immer wieder darüber diskutiert worden, wie rechtsextremistischen Organisationen das Handwerk gelegt werden kann. Auch ein erneutes Verbotsverfahren der NPD wurde diskutiert.
Die Datenlage hat nun die meisten Landesregierungen bewogen, das Verfahren auf den Weg zu bringen. Diesen Prozess unterstützend bringt die SPD- Bundestagsfraktion ebenfalls einen Antrag in den Bundestag ein.
Gerne möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, welche Gründe den Bundesrat als auch die SPD-Bundestagsfraktion bewogen haben, das Verfahren auf den Weg zu bringen, was den Unterschied zum ersten – gescheiterten – Verbotsverfahren ausmacht und was wir uns von einem Verbot versprechen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Swen Schulz, MdB
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB