Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Klageverfahren entschieden, dass zentrale Regelungen des ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Damit stellt das Gericht klar: Die Achtung von Grundrechten, Gleichberechtigung und Menschenwürde ist nicht verhandelbar und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit 2021 schränkt die ungarische Gesetzgebung den Zugang zu Informationen über sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erheblich ein und begrenzt die Sichtbarkeit queeren Lebens im öffentlichen Raum. Der EuGH hat nun festgestellt, dass diese Einschränkungen mit den grundlegenden Werten der Europäischen Union nicht vereinbar sind, sagen Carmen Wegge und Falko Droßmann.
Heute beendet der Deutsche Bundestag den Medienbruch in der Zwangsvollstreckung. Bislang kam es trotz digitaler Antragstellung noch zu häufig zu Medienbrüchen. Künftig entfällt die Papierpflicht: Eine elektronische Kopie in Verbindung mit einer ausdrücklichen Versicherung der Richtigkeit genügt in der Regel. Gleichzeitig werden weitere beteiligte professionelle Akteure verpflichtet, sichere elektronische Übermittlungswege vorzuhalten. Das Verfahren wird damit durchgängig digital – hybride Anträge gehören der Vergangenheit an, sagen Carmen Wegge und Daniel Rinkert.
Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Schutz vor häuslicher Gewalt deutlich zu verbessern, Schutzlücken zu schließen, Betroffene wirksamer vor Hochrisikotätern zu schützen und die Täterarbeit als Präventionsmaßnahme zu stärken.
Die Europäische Kommission befasst sich aktuell mit der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“. Diese fordert die Vorlage eines Legislativvorschlags für einen EU-Finanzierungsmechanismus, der Mitgliedstaaten unterstützt, die freiwillig eine grenzüberschreitende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen. Hintergrund ist, dass Frauen in einzelnen EU-Staaten aufgrund besonders restriktiver Regelungen faktisch gezwungen sind, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, um Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung zu erhalten. Europa darf sich bei Fragen der körperlichen Selbstbestimmung nicht hinter Kompetenzdebatten verstecken.
Die am 10. Februar veröffentlichte Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) zeigt in dramatischer Deutlichkeit: Gewalt in Deutschland ist massiv – und bleibt in der überwältigenden Mehrheit unangezeigt. Frauen, junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und LSBTIQ*-Personen sind besonders betroffen, sagt Jasmina Hostert.
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