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Krebsüberlebende dürfen nicht länger benachteiligt werden
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung heute auf, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende einzuführen. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr bei Kredit- oder Versicherungsverträgen offengelegt werden muss. Frankreich, Belgien und Spanien haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.Filtern nach inhaltstyp:
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