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IP-Adressen-Speicherung hilft bei der Verfolgung von schweren Straftaten
Wer heute im Internet eine schwere Straftat begeht, kommt damit oft ungestraft davon, weil die dem Täter/der Täterin zugeteilte IP-Adresse bereits gelöscht ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig nun eine dreimonatige Speicherpflicht für den Fall vor, dass eine schwere Straftat aufgeklärt werden muss, sagen Sebastian Fiedler und Carmen Wegge.Filtern nach arbeitsgruppen:
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