„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“
Statement von Katja Mast
Wir streichen § 219a
Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist bald Geschichte. Für viele Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte ist dies eine wichtige rechtliche Klarstellung und Erleichterung.