„Mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden wir Verkehrsprojekte effizienter und schneller planen und genehmigen können. Das gilt für den Bau neuer Schienenwege, der Sanierung von maroden Brücken und dem schnellen Wiederaufbau von Verkehrswegen nach Naturkatastrophen. Planungsverfahren werden verkürzt, Dopplungen in den Verfahren abgeschafft und wichtige Infrastrukturvorhaben ins überragende öffentliche Interesse gestellt. Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden möglich.

So wollen wir die enormen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur schneller für eine spürbare Erneuerung unserer Infrastruktur nutzen. Davon profitieren Bürger und Bürgerinnen und Wirtschaft zugleich.“