„Es wird mit uns keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn geben – wir wollen keine Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse in Deutschland.
Uns geht es um Chancen am Arbeitsmarkt für alle – wir wollen Lohndumping verhindern.
Flüchtlinge, die in Deutschland arbeiten, haben einen
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn wie andere Menschen auch. Wenn es darum geht, die Qualifikation von Flüchtlingen festzustellen,
dann gelten auch hier die Regeln für Praktika."