Katja Mast, erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

„Wer in Deutschland Recht spricht, muss treu zu unserer Verfassung stehen. Der heutige Kabinettsbeschluss macht klar: Dies gilt explizit auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Wer hier Verantwortung übernimmt, muss im rechtstaatlichen Sinne verlässlich sein. Diese Änderung des Richtergesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt der Ampelkoalition, um unsere Demokratie zu schützen und zu stärken.“

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Vertrauen in den Rechtsstaat ist Grundvoraussetzung für unsere demokratische Grundordnung. Die Bundesregierung stärkt mit dem Entwurf die Wehrhaftigkeit der Justiz: niemand darf künftig zur ehrenamtlichen Richterin oder zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Person jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Sollte dies erst nach einer Berufung erkennbar sein, muss demnach eine Abberufung erfolgen. Die fehlerhafte Besetzung eines Gerichts gemäß diesen Vorgaben soll künftig einen absoluten Revisionsgrund darstellen.“