„Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, wonach die DFL und ihre Vereine an den zusätzlichen Polizeikosten bei Hochrisiko-Spielen im kommerziellen Fußball zu beteiligen sind. Dieses Urteil darf jedoch nicht dazu führen, dass die Klubs in den unteren Ligen zukünftig die Mehrkosten alleine tragen müssen. Nun sind die Vereine aufgefordert mehr in die Prävention von Gewalt sowie der sicheren An- und Abfahrt von Fans zu den Spielen zu investieren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen verwiesen, aber im Kern der Stadt Bremen Recht gegeben. Denn ohne die Bereitstellung von zusätzlichen Polizeieinsatz-Kräften können die kommerziellen Hochrisiko-Spiele nicht durchgeführt werden.“